Damit Ihr Praxisbesuch


reibungslos verläuft

Fragen & Antworten

Damit Ihr erster Termin reibungslos verläuft, haben wir hier wichtige Fragen und Antworten zusammengestellt.

Wann nehme ich Kontakt auf?

  • Sie können mit uns Kontakt aufnehmen, wenn Sie als Eltern beunruhigt sind, wenn es Schwierigkeiten im Verhalten, in der Schule, zu Hause oder mit Gleichaltrigen gibt.
  • Sie können sich an uns wenden, wenn andere, zum Beispiel Kinderärzte, Lehrer, Ergotherapeuten, Erzieherinnen, das empfehlen, weil sie sich Sorgen machen.
  • Jugendliche ab 14 Jahren können auch von sich aus Kontakt zu uns aufnehmen. Gemeinsam entscheiden wir, wie und ob die Eltern einbezogen werden können und müssen.

Welche Altersgruppe wird behandelt?

  • Wir können Kinder und Jugendliche im Alter von 0-18 behandeln. Wenn wir schon vor dem 18. Lebensjahr die Behandlung begonnen haben, können wir bis 21 Jahre behandeln.

Wie vereinbare ich einen Termin?

  • Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich telefonisch zu den genannten Sprechzeiten unter der Telefonnummer 05331/935395.

    Termine für neue Patienten
    vergeben wir telefonisch montags von 9 - 12 Uhr.

    Sprechzeiten:
    Montag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
    Dienstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
    Mittwoch und Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 15.00 Uhr - 17.00 Uhr

Wer bezahlt die Behandlung?

  • Alle gesetzlichen Kassen und alle Privatkassen.

Sozialpsychiatrievereinbarung

  • Wir arbeiten nach den Richtlinien der Sozialpsychiatrievereinbarung. Daher müssen wir uns von Ihnen bei der Vereinbarung weiterer Termine nach dem Erstgespräch bestätigen lassen, dass Sie mit Ihrem Kind nicht gleichzeitig in einer anderen Einrichtung in Behandlung sind, die nach dieser Vereinbarung abrechnet.

Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

  • Bringen Sie bitte Ihr Kind, die Krankenversichertenkarte Ihres Kindes, das Vorsorgeheft (bei Kindern unter 12 Jahren) und die Schulzeugnisse mit. Arztbriefe, Vorbefunde sind wichtig, wenn es möglich ist bitte bereits als Kopien. Bei entsprechender Fragestellung schauen wir gern Hefte und Tests aus der Schule an.
  • Bei Familien, in denen beide Eltern sorgeberechtigt sind, benötigen wir eine formlose schriftliche Einverständniserklärung zur Behandlung des Elternteils, der nicht mit in die Praxis kommt.
  • Jugendliche ab 14 können auch ohne Einverständniserklärung und ohne Wissen der Eltern einen ersten Kontakt vereinbaren.
  • Um die Wartezeit zu verkürzen, bringen Sie bitte die folgend zum Download angebotenen Formulare bereits ausgefüllt und unterschrieben mit zum Termin:
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